GASTkarten

FANGMELDUNG

Analog: Fangmeldungen können in Papierform bei unserem Anglerheim eingeworfen werden (Ludwig-Landmann Straße 326).

Digital: Fangmeldungen können über hejfish oder sak-anker.fangmeldung.de online übermittelt werden.


GASTKARTEN - NIDDA

Tageskarte                                      8,00 €

Wochenendkarte (Sa-So)           14,00 €

Wochenkarte                                22,00 €

Monatskarte                                 38,00 €

Jahreskarte                                150,00 €


Es können je nach Lieferant Gebühren anfallen.


EINKAUF ANALOGE GASTKARTEN

Anglerheim Sportangelklub Anker e.V.                                                                 Ludwig-Landmann Straße 326 / 60487 Frankfurt am Main / 069-27295936

Angelgeräte Norbert Ulshöfer                                                         Kehreinstraße 18 / 65934 Frankfurt am Main / 069-398540

Angel-Bär                                                                                                                Braubachstraße 7 / 60311 Frankfurt am Main / 069-283785

Anglershop, Inh. Kurt Naumann                                                                  Oberurseler Straße 81 / 61440 Oberursel / 0170-2614044

Michels Angelladen                                                                                     Feldbergstraße 18 / 61449 Steinbach / 06171-980235

Rödelheimer Kiosk auf der Insel 


EINKAUF DIGITALE GASTKARTE HEJFISH

Die Karte muß in ausgedruckter Form am Wasser mitgeführt werden.


EINKAUF DIGITALE GASTKARTE FISKADO

Die Karte muß in ausgedruckter Form am Wasser mitgeführt werden.


UNSERE GEWÄSSER

NIDDA

Die Nidda Strecke darf nur mit gültigem Fischereischein
und gültiger Angelkarte befischt werden.

Gewässerart: Fluss
Saison von 1. Januar bis 31. Dezember
Nachtangeln erlaubt.
Fangmeldungen müssen entsprechend der Frist eingereicht werden.

Techniken: Spinnangeln, Ansitzangeln, Feedern, Stippangeln und Posenangeln.

Fischarten: Hecht, Karpfen, Zander, Schleie, Barbe, Wels, Flussbarsch, Rotfeder, Aal und Div. Weißfische.

Bestimmungen:
Am Angelplatz darf maximal nur mit zwei Ruten gefischt werden.
Wir empfehlen zur eigenen Sicherheit die erworbene Gastkarte in ausgedruckter Form mitzuführen, da Handys nicht immer funktionieren oder als Nachweis anerkannt werden.

Folgende Fangbeschränkungen gelten:
Karpfenartige (Cypriniformes): 2 Fische pro Angeltag

Barben: maximal 1 Fisch pro Angeltag
Forellenartige (Salmoniden): 4 Fische pro Angeltag,
aber nicht mehr als 8 innerhalb einer Woche

Es gelten die Bestimmungen der hessischen Fischereiverordnung und des hessischen Fischereigesetzes.

1. Hessisches Fischereigesetz-HFischG- vom 03.12.2010

2. Hessisches Fischereiverordnung-HFO- vom 17.12.2008

§ 6

Verwendung von Setzkeschern

Fische, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, dürfen vorübergehend in Setzkeschern gehältert werden; das Zurücksetzen ist unzulässig. Setzkescher müssen mindestens 3,50 Meter lang sein und einen Ringdurchmesser von mindestens 0,50 Meter aufweisen; sie sind durch geeignete Vorrichtungen auf ganzer Länge gegen das Zusammenfallen zu sichern. Der Setzkescher ist weitestgehend parallel zur Gewässeroberfläche auszulegen. Es dürfen nicht mehr als 1 Kilogramm Fische pro 100 Liter Setzkeschervolumen, berechnet als Produkt der Fläche des kleinsten Ringes und des Abstandes der äußeren Ringe, gehältert werden. Die Verwendung von Setzkeschern bei Wellenschlag und in Bundeswasserstraßen im Sinne des § 1 Abs. 1 Bundeswasserstraßengesetz in der Fassung vom 23. Mai 2007 (BGBl. I S. 963; 2008 I S. 1980), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. April 2010 (BGBl. I S. 540), ist nicht zulässig.

Der Verein behält sich das Recht vor an der Gewässerstrecke Kontrollen zur Einhaltung der gesetzlichen Bistimmungen durchzuführen.

Darüber hinaus sind folgende Hinweise besonders zu beachten:

1. Die Verwendung des lebenden Köderfisches ist verboten *).
2. Die Verwendung des Setzkeschers ist verboten *).
3. 20m ober- und unterhalb der Wehranlagen ist das Angeln verboten
4. Das Angeln von Brücken ist untersagt.
5. Das Ufer darf nur an den öffentlich zugängigen Stellen betreten werden.
6. Das Angeln von hohen Ufermauern ist untersagt wenn eine einwandfreie Bergung des Fanges nicht gewährleistet ist.
7. Der Verkauf und Tausch gefangener Fische ist untersagt.
8. Eine fängig gestellte Angel muß unter ständiger persönlicher Aufsicht sein. Beim Verlassen des Angelplatzes ist diese aus dem Wasser zu nehmen
9. Jeder abgeschlagene Fisch ist in die Fangliste einzutragen*)
§ 8 Abs. 1 und 2 LFO

Fischart Schonzeit Entnahmemaß in cm
Aal 15.09. – 01.03. 50 – 70
Äsche 01.03. – 15.05. 30 – 45
Atlantische Forelle 01.10. – 31.03. 25 – 60
Barbe 01.05. – 30.06. 40 – 60
Hecht 01.02. – 15.04. 50 – 90
Karpfen 15.03. – 31.05. 45 – 60
Moderlieschen 01.05. – 30.06.
Nase 15.03. – 30.04. 25 – 40
Rotfeder 15.03. – 31.05. 20 – 30
Schleie 01.05. – 30.06. 25 – 45
Zander ab 50

IG – Nidda

Der SPORTANGLERKLUB ANKER E.V. ist Mitglied der Pächtergemeinschaft IG Nidda. Vereinsmitgliedern der Angel Vereine die Mitglied der Pächtergemeinschaft sind haben die Möglichkeit eine Jahreskarte für das gesamte Gewässer der IG Nidda zu beantragen.

UNSER WALDSEE IN SCHLOSSBORN

Das Angeln an dem See ist nur den Vereinsmitgliedern des SAK Anker e.V. vorbehalten.