Analog: Fangmeldungen können in Papierform bei unserem
Anglerheim eingeworfen werden (Ludwig-Landmann Straße
326).
Digital: Fangmeldungen können über hejfish oder sak-anker.fangmeldung.de online
übermittelt werden.
Tageskarte 8,00 €
Wochenendkarte (Sa-So) 14,00 €
Wochenkarte 22,00 €
Monatskarte 38,00 €
Jahreskarte 150,00 €
Es können je nach Lieferant Gebühren anfallen.
Anglerheim Sportangelklub Anker e.V. Ludwig-Landmann Straße 326 / 60487 Frankfurt am Main / 069-27295936
Angelgeräte Norbert Ulshöfer Kehreinstraße 18 / 65934 Frankfurt am Main / 069-398540
Angel-Bär Braubachstraße 7 / 60311 Frankfurt am Main / 069-283785
Anglershop, Inh. Kurt Naumann Oberurseler Straße 81 / 61440 Oberursel / 0170-2614044
Michels Angelladen Feldbergstraße 18 / 61449 Steinbach / 06171-980235
Rödelheimer Kiosk auf der Insel
Die Nidda Strecke darf nur mit
gültigem Fischereischein
und gültiger Angelkarte befischt
werden.
Gewässerart: Fluss
Saison von 1. Januar bis 31.
Dezember
Nachtangeln erlaubt.
Fangmeldungen müssen entsprechend
der Frist eingereicht werden.
Techniken: Spinnangeln,
Ansitzangeln, Feedern, Stippangeln und
Posenangeln.
Fischarten: Hecht, Karpfen,
Zander, Schleie, Barbe, Wels, Flussbarsch, Rotfeder, Aal und
Div. Weißfische.
Bestimmungen:
Am Angelplatz darf
maximal nur mit zwei Ruten gefischt werden.
Wir empfehlen zur eigenen
Sicherheit die erworbene Gastkarte in ausgedruckter Form
mitzuführen, da Handys nicht immer funktionieren oder als
Nachweis anerkannt werden.
Folgende
Fangbeschränkungen gelten:
Karpfenartige
(Cypriniformes): 2 Fische pro Angeltag
Barben: maximal 1 Fisch pro
Angeltag
Forellenartige (Salmoniden): 4
Fische pro Angeltag,
aber nicht mehr als 8 innerhalb
einer Woche
Es gelten die Bestimmungen der hessischen Fischereiverordnung und des hessischen Fischereigesetzes.
1. Hessisches Fischereigesetz-HFischG- vom 03.12.2010
2. Hessisches Fischereiverordnung-HFO- vom 17.12.2008
§ 6
Verwendung von Setzkeschern
Fische, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, dürfen vorübergehend in Setzkeschern gehältert werden; das Zurücksetzen ist unzulässig. Setzkescher müssen mindestens 3,50 Meter lang sein und einen Ringdurchmesser von mindestens 0,50 Meter aufweisen; sie sind durch geeignete Vorrichtungen auf ganzer Länge gegen das Zusammenfallen zu sichern. Der Setzkescher ist weitestgehend parallel zur Gewässeroberfläche auszulegen. Es dürfen nicht mehr als 1 Kilogramm Fische pro 100 Liter Setzkeschervolumen, berechnet als Produkt der Fläche des kleinsten Ringes und des Abstandes der äußeren Ringe, gehältert werden. Die Verwendung von Setzkeschern bei Wellenschlag und in Bundeswasserstraßen im Sinne des § 1 Abs. 1 Bundeswasserstraßengesetz in der Fassung vom 23. Mai 2007 (BGBl. I S. 963; 2008 I S. 1980), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. April 2010 (BGBl. I S. 540), ist nicht zulässig.
Der Verein behält sich das Recht vor an der Gewässerstrecke Kontrollen zur Einhaltung der gesetzlichen Bistimmungen durchzuführen.
Darüber hinaus sind folgende Hinweise besonders zu beachten:
1. Die Verwendung des lebenden
Köderfisches ist verboten *).
2. Die Verwendung des
Setzkeschers ist verboten *).
3. 20m ober- und unterhalb der
Wehranlagen ist das Angeln verboten
4. Das Angeln von Brücken ist
untersagt.
5. Das Ufer darf nur an den
öffentlich zugängigen Stellen betreten werden.
6. Das Angeln von hohen
Ufermauern ist untersagt wenn eine einwandfreie Bergung des
Fanges nicht gewährleistet ist.
7. Der Verkauf und Tausch
gefangener Fische ist untersagt.
8. Eine fängig gestellte Angel
muß unter ständiger persönlicher Aufsicht sein. Beim Verlassen
des Angelplatzes ist diese aus dem Wasser zu
nehmen
9. Jeder abgeschlagene Fisch ist
in die Fangliste einzutragen*)
§ 8 Abs. 1 und 2 LFO
Fischart | Schonzeit | Entnahmemaß in cm |
Aal | 15.09. – 01.03. | 50 – 70 |
Äsche | 01.03. – 15.05. | 30 – 45 |
Atlantische Forelle | 01.10. – 31.03. | 25 – 60 |
Barbe | 01.05. – 30.06. | 40 – 60 |
Hecht | 01.02. – 15.04. | 50 – 90 |
Karpfen | 15.03. – 31.05. | 45 – 60 |
Moderlieschen | 01.05. – 30.06. | – |
Nase | 15.03. – 30.04. | 25 – 40 |
Rotfeder | 15.03. – 31.05. | 20 – 30 |
Schleie | 01.05. – 30.06. | 25 – 45 |
Zander | – | ab 50 |
IG – Nidda
Der SPORTANGLERKLUB ANKER E.V. ist Mitglied der Pächtergemeinschaft IG Nidda. Vereinsmitgliedern der Angel Vereine die Mitglied der Pächtergemeinschaft sind haben die Möglichkeit eine Jahreskarte für das gesamte Gewässer der IG Nidda zu beantragen.
Das Angeln an dem See ist nur den Vereinsmitgliedern des SAK Anker e.V. vorbehalten.